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Heilmittel für Rezeptpatienten

An 2 Standorten in Hamm und 1x in Werne

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Professionelle Heilmittelbehandlung – verordnet, betreut, wirksam.

In der reha bad hamm bieten wir ein breites Spektrum an Heilmitteln für Rezeptpatienten an. Mit einer ärztlichen Verordnung können Sie unsere therapeutischen Leistungen ambulant in Anspruch nehmen – individuell abgestimmt, fachlich fundiert und auf Ihre gesundheitlichen Ziele ausgerichtet. Unsere qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten begleiten Sie kompetent auf dem Weg zu mehr Beweglichkeit, Schmerzfreiheit und Alltagssicherheit.

Häufige Fragen

1. Was ist ein Heilmittelrezept und wer stellt es aus?

Ein Heilmittelrezept ist eine ärztliche Verordnung für therapeutische Leistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie oder physikalische Therapie. Es wird von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt. Bei BG Patienten und Patientinnen können diese auch vom Durchgangsarzt ausgestellt werden.

2. Welche Ärztinnen und Ärzte dürfen Heilmittel verordnen?

Hausärzte, Fachärzte (z. B. Orthopäden, Neurologen) sowie Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen dürfen Heilmittel verordnen. Durchgangsärzte dürfen Rezepte für BG Patienten ausstellen.

3. Wie lange ist mein Heilmittelrezept gültig?

In der Regel muss die Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum beginnen. Bei bestimmten Verordnungen (z. B. dringlicher Behandlungsbedarf) gelten kürzere Fristen. Melden Sie sich gerne bei uns mit Ihrer Verordnung, für genaue Informationen.

4. Kann ich mit jedem Rezept zu Ihnen kommen?

Ja, sofern es sich um eine gültige Heilmittelverordnung handelt und die verordnete Leistung zu unserem Angebot gehört. Melden Sie sich aber immer gerne, wir helfen Ihnen weiter.

5. Muss ich das Rezept vor der ersten Behandlung einreichen?

Ja, das Originalrezept muss spätestens zum ersten Termin vorliegen, da wir ohne gültige Verordnung nicht behandeln dürfen.

6. Wie vereinbare ich einen Termin mit meinem Rezept?

Termine können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular vereinbart werden. Bitte halten Sie Ihr Rezept bereit.

7. Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können privat in Rechnung gestellt werden.

8. Muss ich für Heilmittel auf Rezept zuzahlen?

Ja, gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen in der Regel eine Zuzahlung.

9. Welche Heilmittel bieten Sie für Rezeptpatienten an?

Physiotherapie, Massagen, physikalische Therapie, Logopädie und Ergotherapie, Bewegungsbad, Krankengymnastik am Gerät – jeweils auf ärztliche Verordnung. Sie haben eine andere Verordnung? Fragen Sie gerne an, wir informieren Sie kurzfristig, ob wir Ihnen helfen können.

10. Kann ich diese Anwendung auf Selbstzahlerbasis buchen?

Fragen Sie gerne an, wir informieren Sie über alle Möglichkeiten auf Selbstzahlerbasis.

Starke Körper brauchen starke Begleiter – wir sind die Bewegungshelden.

Heilmittelbehandlung auf Rezept – was bedeutet das?

Heilmittel sind medizinische Therapieformen, die von Ärztinnen und Ärzten verordnet werden. Als Rezeptpatient erhalten Sie gezielte Behandlungen, die der Wiederherstellung, Verbesserung oder dem Erhalt Ihrer körperlichen Funktionen dienen.

Heilmittel werden u. a. verordnet bei:

  • akuten und chronischen Schmerzen

  • orthopädischen Erkrankungen

  • Bewegungseinschränkungen

  • muskulären Verspannungen

  • neurologischen Erkrankungen

  • Einschränkungen im Alltag und Berufsleben

👉 Die Behandlung erfolgt ambulant, individuell geplant und entsprechend den Vorgaben Ihres Rezepts.

Anfragen

Terminvereinbarung für Rezeptpatienten

Unser Team unterstützt Sie gerne.

✉ E-Mail: heilmittel@reha-bad-hamm.de

Wir freuen uns darauf, Sie als Rezeptpatientin oder Rezeptpatient in der Reha Bad Hamm begrüßen zu dürfen.

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Tel. 02381/97391-15 · Fax 02381/87115-19

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